Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe"

Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu sorgen.
Dazu bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelfer. Ersthelfer müssen von "ermächtigten Stellen" aus- und fortgebildet werden (§ 26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)).

Die "ermächtigten" Stellen haben die Anforde-rungskriterien der BG-Grundsätze "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (BGG 948) zu erfüllen.

Die Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" ist bei der VBG (Verwaltungs-BG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der angeschlossenen UV-Träger durch.