Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe"
| Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu sorgen. | |
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Dazu bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelfer. Ersthelfer müssen von "ermächtigten Stellen" aus- und fortgebildet werden (§ 26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)).
Die "ermächtigten" Stellen haben die Anforde-rungskriterien der BG-Grundsätze "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (BGG 948) zu erfüllen. Die Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" ist bei der VBG (Verwaltungs-BG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der angeschlossenen UV-Träger durch. |